Zerlegung

Bei der Zerlegung werden neue Flurstücke gebildet, wobei die vorgesehenen Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit festgelegt und erfasst werden. Die Zerlegung im Liegenschaftskataster ist die Voraussetzung für eine Teilung im Grundbuch.

Im Regelfall sind dafür örtliche und häusliche Arbeiten notwendig. Ergebnis sind dann Abmarkungen (Markierung der Grenzpunkte) der bestehenden und vorgesehenen Flurstücksgrenzen. Dann wird das vermessungstechnische Ergebnis durch die Niederschrift über den Grenztermin rechtlich fixiert.

Der Spezialfall der Zerlegung ist die Sonderung, bei der unter bestimmten Voraussetzungen nur häusliche Arbeiten anfallen

 

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